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Brandschutzklassen von Baustoffen - Kennzeichnungen richtig verstehen

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Brandschutzklassen von Baustoffen - Kennzeichnungen richtig verstehen - Brandschutzklassen von Baustoffen - Kennzeichnungen richtig verstehen

Brandschutzklassen-Kennzeichnungen von Baustoffen richtig verstehen

Wenn man renoviert oder ein eigenes Heim errichtet, gibt es so einiges, auf das man achten muss – so auch auf Brandschutzklassen der eingesetzten Baustoffe, besonders von Bodenbelägen. Aber welche Brandschutzklassen gibt es eigentlich und was bedeuten diese? DIN-Normen geben Aufschluss darüber.

#1 Thema Brandschutz beim Bauen und Sanieren

Das Thema Brandschutz nimmt beim Bauen und Sanieren eine wichtige Rolle ein – schließlich geht es dabei um unseren Schutz. Vor allem Bodenbeläge, allen voran Teppiche, müssen gewisse Anforderungen bzw. Brandschutz-Bestimmungen erfüllen, bevor diese beispielsweise als erforderliche Fluchtwege überhaupt verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere zum Beispiel in Veranstaltungsräumen, Büroräumen oder Einkaufszentren. Baustoffe werden dabei entsprechend ihres Brandverhaltens in Baustoffklassen eingeteilt, z. B. nach ihrer Brenn- und Entflammbarkeit. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat für die Abstufungen Kennzeichen erstellt – hierbei geht es um die bauliche wie technische Möglichkeit, das Brandverhalten von Materialien zu bestimmen und anschließend auszuweisen. Die Normung hilft Verbrauchern dabei, Materialien einzuordnen und auszuwählen. In Deutschland wurden Baustoffe lange nach der Normenreihe DIN 4102-1 gekennzeichnet. Seit dem Jahr 2001 wird allerdings die Europäische Klassifizierung DIN EN 13501-1 einheitlich angewendet. Bei Baustoffen, die nach 2001 zugelassen werden, wird nur noch die Europäische Kennzeichnung angewendet. Da ältere Baustoffe aber noch nach DIN 4102-1 gekennzeichnet sind, werden beide Normenreihen in Deutschland verwendet. Daher sollten beide Kenntlichmachungen verstanden werden können. Einfach beschrieben gibt es in beiden Normungen vier Stufen, in die Baustoffe eingeordnet werden: nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar. Die beiden Klassifizierungen sind trotzdem nicht direkt vergleichbar in der Anwendung, da die Neuere unter anderem zusätzliche Kriterien aufweist. Bei den Brandschutzklassen ist vor allem zu beachten, dass beispielsweise die Bauverordnungen der Bundesländer sowie Sonderbauverordnungen Richtlinien vorgeben, welche Baustoffklassen beim Vorhaben verwendet werden dürfen. Die Einteilung in Brandschutzklassen hat also einen entscheidenden Einfluss darauf, welche Materialien überhaupt infrage kommen – so auch beim Bodenbelag. Klassifizierte Baustoffe müssen auf dem Baustoff, einem Beipackzettel oder der Verpackung entsprechend gekennzeichnet sein.

 

#2 Klassifizierung nach DIN 4102-1

Nach DIN 4102-1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen" werden Baustoffe grob in die Klassen nicht brennbar (Baustoffklasse A) und brennbar (Baustoffklasse B) eingeteilt. Der wesentliche Unterschied besteht in der Zeit, die es braucht, bis der jeweilige Baustoff zu brennen beginnt und wie sich dann das Brandverhalten entwickelt. Die Brandschutzklassen A und B werden noch einmal unterteilt:

A1: Klasse A1-Baustoffe sind nicht brennbar und enthalten auch keine brennbaren Bestandteile. Sie zeigen keine Rauchentwicklung und es gibt kein „brennbares Abtropfen“. Letzteres ist eine Zusatzanforderung der DIN 4102-1.

A2: Baustoffe der Klasse A2 sind ebenfalls nicht brennbar, enthalten aber Anteile brennbaren Materials. Auch in dieser Klasse gilt, dass die so gekennzeichneten Baustoffe keine Rauchentwicklung und kein brennendes Abtropfen zeigen dürfen.

B1: Klasse B1-Baustoffe sind schwer entflammbar und brennen nach Auslöschen oder Entfernen der Zündquelle nicht selbstständig weiter.

B2: Als B2 klassifizierte Baustoffe sind normal entflammbar. Für die entsprechende Klassifizierung muss ihre Entzündbarkeit bei einer Kanten- oder Flächenbeflammung mit kleiner Flamme auf das in DIN 4102-1 vorgegebene Maß beschränkt bleiben. Im Regelfall müssen alle in einem Gebäude verwendeten Baustoffe mindestens diese Klasse erfüllen. Das gilt auch für Verbundwerkstoffe aus verschiedenen Materialien.

B3: Baustoffe der Klasse B3 sind leicht entflammbar. Sie dürfen nicht allein im Gebäude eingebaut werden – nur, wenn sie so mit anderen Baustoffen verbunden werden, dass der entstehende Stoff nicht mehr leicht entflammbar ist.
 

 

#3 Europäische Klassifizierung nach EN 13501-1

Bei der Klassifizierung in Brandschutzklassen nach DIN EN 13501-1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ finden sich insgesamt sieben Klassen (A bis F) für Bauprodukte, die mit Ausnahme von Bodenbelägen und Rohrisolationen gelten:

  • A: kein Beitrag zum Brand (A1 und A2)
  • B: sehr begrenzter Beitrag zum Brand
  • C: begrenzter Beitrag zum Brand
  • D: hinnehmbarer Beitrag zum Brand
  • E: hinnehmbares Brandverhalten
  • F: keine Leistung festgestellt
 

Über diese sieben hinaus gibt es Klassen für Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung („s-Klassen“, s=smoke), brennendes Abtropfen oder Abfallen („d-Klassen“, d = droplets) und besondere Klassen für das Brandverhalten von Bodenbelägen, die mit dem Zusatz „fl“ versehen werden („fl-Klassen“, fl=flooring).

 
  • s1: geringe Rauchentwicklung
  • s2: mittlere Rauchentwicklung
  • s3: hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchentwicklung nicht geprüft
  • d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden
  • d1: kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekunden
  • d2: keine Leistung festgestellt


#4 Tabelle: Zusammenfassung der Brandschutzklassen

 

Ein paar beiläufig hingelegte Matten bilden noch keine Sauberlaufzone. Architekten oder Gebäudeinhaber, die in ihrem Gebäude eine umfassende Ausstattung mit Sauberlaufarealen planen, sollten einen Experten ins Boot holen, beispielsweise einen Sachverständigen. Die Komplexität dieser Aufgabe und verschiedene Methoden erfordern Expertenwissen. Zu viel kann passieren, berücksichtigt man nicht sämtliche sicherheitsrelevanten Kriterien. Auch die Optik spielt bei der Ausstattung mit Sauberlaufzonen eine entscheidende Rolle. Schließlich möchte niemand ein tolles modernes Gebäude verunstalten. Besucher und Angestellte sollen sich wohlfühlen und das Gebäude gesund und munter wieder verlassen.

DIN 4102-1

Bauaufsichtliche Anforderung

DIN EN 13501-1

Zusatzanforderungen

Kein Rauch

Kein brennendes Abtropfen

A1

nicht brennbar

A1

x

x

A2

A2 - s1, d0

x

x

B1

schwer entflammbar

B - s1, d0 oder C - s1, d0

x

x

A2 - s2, d0 oder A2 - s3, d0

 

x

B - s2, d0 oder C - s3, d0

C - s2, d0 oder C - s3, d0

A2 - s1, d1 oder A2 - s1, d2

x

 

B - s1, d1 oder B - s1, d2

C - s1, d1 oder C - s1, d2

A2 - s3, d2

 

 

B - s3, d2

C - s3, d2

B2

normal entflammbar

D - s1, d0 oder D - s2, d0

 

 

x

 

D - s3, d0 oder E

D - s1, d1 oder D - s2, d1

  

 

  

 

D - s3, d1 oder D - s2, d2

D - s2, d2 oder D - s3, d2

E - d2

 

 

B3

leicht entflammbar

F

 

 

 

#5 Gesonderter Brandschutz bei Bodenbelägen: fl-Klassen

In der Europäischen Klassifizierung werden Bodenbeläge in die Brandschutzklassen Afl bis Ffl eingeteilt. Anerkannte, unabhängige Stellen wie Materialprüfungsämter erproben die Brandschutztauglichkeit einzelner Bodenbeläge.

DIN 4102-1

Bauaufsichtliche Anforderung

DIN EN 13501-1

 
 

A1

Nicht brennbar

A1fl

 

A2

A2fl - s1

 

B1

schwer entflammbar

Bfl - s1

 

Cfl - s1

 

B2

Normal entflammbar

A2fl - s2

 

Bfl - s2

 

Cfl - s2

 

Dfl - s1

 

Dfl - s2

 

Efl

 

B3

leicht entflammbar

Ffl

 


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