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Brandschutzklassen von Teppichböden - Was Sie wissen sollten

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Brandschutzklassen von Teppichböden - Was Sie wissen sollten - Brandschutzklassen von Teppichböden - Was Sie wissen sollten

Wichtige Informationen und Hinweise zu Brandschutzklassen von Teppichböden

Sogenannte Brandschutzklassifizierungen erfüllen bei öffentlichen Gebäuden eine sehr wichtige Funktion zum Schutz vor Bränden. Insbesondere für Veranstalter und Geschäftsführer ist es daher wichtig, über Kenntnisse der verschiedenen Brandschutzklassen zu verfügen. Dazu gehört beispielsweise Know-how darüber, wie die Einteilung der Klassen funktioniert, was diese bedeuten und wo diese angewendet werden. Immerhin dienen diese Informationen der Sicherheit und Eindämmung der Brandgefahr bei Veranstaltungen. Im folgenden Artikel klären wir über die wichtigsten Punkte auf.

#1 Erst seit 2001 europaweit einheitliche Anforderungen für Brandschutz

Die Brandschutzklassen sind unterteilt in verschiedene Stufen. Die unterschiedlichen Bodenbeläge fallen dabei in eine Brandschutzklassen. Denn für alle Bodenbeläge wie beispielsweise Vinylboden oder herkömmlichen Teppich gilt folgende europaweit gültige Brandzertifizierung: EN 13501-1. Um den Bodenbelag zu kategorisieren, werden diese besonderen Tests und Prüfungen unterzogen. So kann bestimmt werden, ob diese leicht oder schwer entflammbar sind.
Diese europaweite Art der Kategorisierung der Brandschutzklasse war jedoch nicht immer so. Denn bis 2001 war dies anders, indem die verschiedenen Bodenbeläge noch als Baustoffe (inklusive anderer Baustoffe) kategorisiert und mit DIN 4102 (Brandschutzklasse für Deutschland) zertifiziert wurden. Erst ab 2001 änderte sich dies und es wurde eine neue Zertifizierung für Bodenbeläge eingeführt. Bei dieser werden speziell die Bodenbeläge mit der Extra-Bezeichnung "fl" für "floor bzw. flooring" (englische Begriffe für Bodenbelag) versehen. Demnach ergibt sich die Bezeichnung DIN EN 13501-1 mit dem Zusatz fl.


#2 Welche Brandschutzklassen es gibt

Die Brandschutzprüfungen unterscheiden die einzelnen Prüfungen mit verschiedenen Klassen - auch Stufen genannt. Diese sind:

* nicht brennbar
* schwer entflammbar
* normal entflammbar
* leicht entflammbar

Sowohl die deutsche Brandschutzklasse (DIN 4102), welche bis 2001 gültig war, als auchmdie aktuelle europäische DIN EN 13501-1 verwenden diese gleichen vier Hauptklassen. Ein Unterschied zwischen alter und neuer Bezeichnung besteht jedoch bei der Durchführung der Prüfungen. Ein weiterer Unterschied besteht auch darin, dass das Prüfverfahren nach EN 13501-1 um Kriterien wie beispielsweise die Rauchentwicklung sowie das Abtropfverhalten ergänzt wurden. Dabei wird ersteres mit dem Kürzel s (englisch für: smoke) und letzteres mit der Abkürzung d (englisch für droplets) angegeben.

Demnach lauten die vollständigen Abkürzungen für die jeweiligen Brandschutzklassen für Bodenbeläge nach den Vorgaben von EN 13501-1:

  • Nicht Brennbar: A1fl, A2fl - s1
  • Schwer entflammbar: Bfl - s1, Cfl - s1
  • Normal entflammbar: A2fl - s2, Bfl - s2, Cfl - s2, Dfl - s1, Dfl - s2, Efl
  • Leicht entflammbar: Ffl

#3 Welche Brandschutzklasse Geschäftsführer und Veranstalter einhalten müssen

Wenn es um die genaue Brandschutzklasse geht, stehen Verantwortliche erstmal vor vielen Fragezeichen. Jedoch kann gesagt werden, dass für Gebäude mit viel Publikumsverkehr nur ein Bodenbelag bzw. Teppich mit der Brandschutz- Zertifizierung schwer entflammbar (Cfl - s1 nach DIN EN 13501-1 ) verwendet werden darf. Wichtig ist es daher für Geschäftsführer und Veranstalter, dass die jeweiligen Bodenbelag- bzw. Teppich-Zertifikate genau geprüft werden. So können Probleme und Risiken vermieden werden.

Um auf Nummer sicher beim Thema Brandschutz zu gehen, ist es wichtig, den Brandschutzbeauftragten zu kontaktieren. So können spezifische Informationen zum Gebäude und den Vorgaben eingeholt werden. Da jedes Gebäude unterschiedlich ist und bei der Klassifizierung unterschiedliche Faktoren in Betracht kommen, gelten auch jeweils unterschiedliche Regeln. So kann dann entschieden werden, welcher Teppich bzw. Bodenbelag infrage kommt.


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